Unser gesetzlicher Bildungsauftrag


Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz versteht sich als Bildungs- und Förderungsgesetz. Darin haben Kinder das Recht auf bestmögliche Bildung von Anfang an.

Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist der Auftrag von unserer Kindertageseinrichtung. Für eine Qualitätssicherung und -entwicklung schafft der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) die notwendige Grundlage. Im Mittelpunkt im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan steht das lernende Kind als aktiver und kompetenter Mitgestalter seiner Bildungsprozesse. Die Begleitung der Pädagoginnen orientiert sich ausschließlich am Kind und verlangt ein hohes Maß an Individualisierung. Oberstes Ziel ist dabei die Stärkung der Basiskompetenzen des Kindes. Unter Basiskompetenzen werden grundlegende Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale verstanden, die den Menschen befähigen, mit anderen zu kommunizieren und auszutauschen und sich mit seiner Umwelt auseinander zu setzen.
Kinder bringen von Geburt an Basiskompetenzen mit. Die Stärkung dieser grundlegenden Fertigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale zielt auf die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und steht deshalb im Mittelpunkt aller Bildungs- und Erziehungsprozesse.

Bildungsraum Kindertagesstätte

Bildung ist die wichtigste Grundlage, mit der Menschen die Gegenwart bewältigen und die Zukunft gestalten können. Sie ist die Voraussetzung dafür, sich in der Welt zurechtzufinden und behaupten zu können. Kinder machen sich auf den Weg zum „Weltverstehen“.

Die Kindertagesstätte hat einen Erziehungs- und Bildungsauftrag im Kontakt mit der Familie und insbesondere die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes.

Die Kindertagesstätte ist ein eigenständiger Bildungsbereich, der sich auf die Unterstützung der frühkindlichen Bildungsprozesse versteht. Frühkindliche Bildung ist in erster Linie Selbstbildung und beginnt mit der Geburt.
Kinder sind geborene Lerner, die ihre Umwelt und Mitwelt aktiv, kompetent und autonom erforschen und erschließen. Sie verfügen über Selbstbildungspotenziale.

Entsprechend diesem Bildungsverständnis nehmen wir beobachtend die individuellen Kräfte in den Blick und stehen ihm unterstützend und begleitend zur Seite. Der spezifische Bildungsbedarf des Kindes orientiert sich ausschließlich am Kind und weniger an den Erwartungen der Erwachsenenwelt. Für den Selbstbildungsprozess benötigt das Kind ein anregendes und herausforderndes Umfeld . Kinder werden auf der Linie eines solchen Bildungsverständnisses auf künftige Lebens- und Lernaufgaben vorbereitet, sie werden befähigt, Probleme produktiv und selbständig zu lösen.

„In Wirklichkeit trägt das Kind den Schlüssel zu seinem individuellen Dasein von allem Anfang in sich.

Es verfügt über einen inneren Bauplan der Seele und über vorbestimmte Richtlinien für seine Entwicklung.“

Ein Kind auf seinem Weg zu begleiten ist eine große Kunst und bedeutet für uns vor allem Selbsterziehung.

Für uns ist es eine der größten Herausforderungen und wohl die schwierigste und lohnendste Lebensaufgabe, die es gibt.

Maria Montessori (1870-1952)


Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 9a SGB VIII (Auszug daraus)

Die Kinder unserer Einrichtung sollen davor bewahrt werden, durch akute oder akut drohende Gefahren, durch Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen.

Durch den täglichen Umgang mit den anvertrauten Kindern kommt den pädagogischen Mitarbeiterinnen unserer Kindertageseinrichtung eine verstärkte Verantwortung hinsichtlich der Wahrnehmung von Gefährdungsrisiken zu.

Um dies zu gewährleisten, haben für unsere Kindertagesstätte einen Verhaltenskodex erarbeitet, an den sich alle Mitarbeiterinnen der Kita halten. Im Team der Kita gibt es eine Präventionsbeauftragte, ein Schutzkonzept, sowie ein Sexualpädagogisches Konzept. Die Abläufe der Prozesse zur Umsetzung des Schutzauftrages für die Dokumentation der Verfahrensschritte sind in unserem DIQM Handbuch gesichert.